Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen Zur Navigation der B2B-Plattform springen
Zur Startseite gehen
Nachhaltigkeit Großabnehmer
Warenkorb Warenkorb
Sortiment

Gefahrgutkartons für den Versand gefährlicher Güter kaufen

Produkte filtern

Alle Filter anzeigen
Gefahrgutkarton, Qualität 1.40C, 175 x 155 x 213 mm
Gefahrgutkarton
Regulärer Preis: Ab 2,72 €

10 Produkte in dieser Kategorie

Wellpapp-Faltkarton 1.40B, 150 x 150 x 100 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien mit Fixiereinlage
Regulärer Preis: Ab 8,60 €

1 Produkte in dieser Kategorie

Wellpapp-Faltkarton , 150 x 150 x 100 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien zum Versand nach Verpackungsanweisung P908
Regulärer Preis: Ab 24,43 €

1 Produkte in dieser Kategorie

Wellpapp-Faltkarton 1.40B, 520 x 370 x 90 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien zum Versand nach Verpackungsanweisung P908
Regulärer Preis: Ab 97,38 €

1 Produkte in dieser Kategorie

Wellpapp-Faltkarton 1.40B, 520 x 370 x 90 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien mit Fixiereinlage
Regulärer Preis: Ab 12,03 €

1 Produkte in dieser Kategorie

Wellpapp-Faltkarton 1.40B, 190 x 125 x 290 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien mit Fixiereinlage
Regulärer Preis: Ab 4,92 €

1 Produkte in dieser Kategorie

Faltkarton , 450 x 250 x 100 mm
4G Gefahrgutverpackung für Lithiumbatterien mit Fixiereinlage
Regulärer Preis: Ab 14,53 €

1 Produkte in dieser Kategorie

1- und 2-wellige Gefahrgutkartons. Die folgenden Kartons sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen, sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendende Gut in einer 4G/4GVVerpackung verschickt werden darf. Die Verpackung trägt die jeweilige Zulassungsnummer. Der Versand gefährlicher Güter unterliegt den Bestimmungen des IMDG-Code (Seeverkehr), der IATA-DGR bzw. ICAO-TI (Luftverkehr), des RID (Eisenbahnverkehr) und der ADR (Straßenverkehr). Die Verpackungen sind zugelassen für die Verpackungsgruppen: I(X) II(Y) III(Z).

Für die Verwendung der Verpackungen mit den 4G/4GV Zulassungen gilt: Die Verpackungen sind als zusammengesetzte Verpackung mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Wird die zugelassene Verpackungsbauart als zusammengesetzte Verpackung, auch mit anderen als den in diesem Zulassungsschein beschriebenen Innenverpackungen verwendet, muss nachweisbar sichergestellt sein, dass die zusammengesetzte Verpackung mit den Innenverpackungen ebenso wirksam ist wie die zugelassene Verpackungsbauart. Diese Nachprüfung kann vom Verwender selbst durchgeführt werden oder in unserer Abteilung Qualitätssicherung erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Gefahrgutregel BAM-GGR 006, außerdem verkehrsträger- und produktspezifische Bruttogewichtsbeschränkungen.

Newsletter abonnieren und
5% Rabatt sichern
Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen.