Gefahrgutkartons für den Versand gefährlicher Güter kaufen
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1- und 2-wellige Gefahrgutkartons. Die folgenden Kartons sind für den Versand gefährlicher Güter zugelassen, sowohl für den See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenverkehr, sofern das zu versendende Gut in einer 4G/4GVVerpackung verschickt werden darf. Die Verpackung trägt die jeweilige Zulassungsnummer. Der Versand gefährlicher Güter unterliegt den Bestimmungen des IMDG-Code (Seeverkehr), der IATA-DGR bzw. ICAO-TI (Luftverkehr), des RID (Eisenbahnverkehr) und der ADR (Straßenverkehr). Die Verpackungen sind zugelassen für die Verpackungsgruppen: I(X) II(Y) III(Z).
Für die Verwendung der Verpackungen mit den 4G/4GV Zulassungen gilt: Die Verpackungen sind als zusammengesetzte Verpackung mit Metall und/oder Kunststoffgebinden als Innenverpackung geprüft. Wird die zugelassene Verpackungsbauart als zusammengesetzte Verpackung, auch mit anderen als den in diesem Zulassungsschein beschriebenen Innenverpackungen verwendet, muss nachweisbar sichergestellt sein, dass die zusammengesetzte Verpackung mit den Innenverpackungen ebenso wirksam ist wie die zugelassene Verpackungsbauart. Diese Nachprüfung kann vom Verwender selbst durchgeführt werden oder in unserer Abteilung Qualitätssicherung erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die Gefahrgutregel BAM-GGR 006, außerdem verkehrsträger- und produktspezifische Bruttogewichtsbeschränkungen.