Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Verkauf und Lieferung der Firma Brangs + Heinrich GmbH, Felder Strasse 79-81, 42651 Solingen und ihren Niederlassungen
Präambel
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Brangs + Heinrich GmbH, Solingen, und deren Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn vor und bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Etwaige abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden AGB werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma Brangs + Heinrich GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen Verträge schließt.
(2) Als Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich anzusehen:
- Unternehmer, also natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Zeitpunkt der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
- öffentlich rechtliche Sondervermögen.
1. Vertragsinhalt und -abschluss
(1) Die Angaben über Waren und Dienstleistungen im Internet unter „www.brangs-heinrich.de“, ihren nationalen Unterseiten oder in anderen Medien hinsichtlich Beschaffenheit, Maßen, Farben, Preisen u.a. erfolgen so genau wie möglich, sind aber unverbindlich. Abbildungen und Fotos dienen nur der Illustration. Maßgebend ist allein der Inhalt der Produktbeschreibungen. Geringfügige und zumutbare Produktänderungen behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH ausdrücklich vor. Insbesondere bleiben technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über die Produkte der Firma Brangs + Heinrich GmbH (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd, sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
(2) An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne eine Genehmigung der Firma Brangs + Heinrich GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen der Firma Brangs + Heinrich GmbH unverzüglich zurückzugeben.
(3) Die Darstellungen der Waren und Dienstleistungen der Firma Brangs + Heinrich GmbH unter vorgenannter Internetseite oder in anderen Medien stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Erst durch die Bestellung eines Kunden wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich die freie Entscheidung über die Annahme des jeweiligen Angebots vor. Ein Vertrag kommt erst zustande, indem die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Bestellung durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annimmt. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail versandt werden. Eine automatisch erstellte und versandte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt, gilt nicht als Auftragsbestätigung. Wenn der Kunde bei der Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben hat, kommt der Vertrag mit Lieferung der Ware zustande, es sei denn er hat auf anderem
Wege eine Auftragsbestätigung erhalten.
2. Vertragsinhalte / Toleranzen
(1) Für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die Toleranzbedingungen der allgemeinen Verkaufsbedingungen für Papier, Pappe und Karton der CEPAC und des Verbandes der deutschen Wellpappenindustrie (VDW). Die aktuelle Fassung kann bei der Firma
Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden.
(2) Zudem gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich die jeweils aktuellen Prüf- und Bewertungsklauseln für Polyethylenfolien und Erzeugnisse daraus, die von dem Fachverband Verpackung, der als ein Teil des Gesamtverbandes der kunststoffverarbeitenden Industrie (GKV) die Interessenvertretung der deutschen Kunststoffpackmittelindustrie wahrnimmt, aufgestellt wurden. Die aktuelle Fassung kann auch bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden.
(3) Darüber hinaus gelten für die mit der Firma Brangs + Heinrich GmbH geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen ausschließlich die von den Initiativen Pro Stretch (https://prostretch.de/die-prostretch-garantie) und Light & Safe (https://lightandsafe.com/produkte) jeweils aktuell erstellten Normen für Stretch-, Luftpolster- und Schaumprodukte, die ebenfalls bei der Firma Brangs + Heinrich GmbH angefordert werden können.
(4) Für die Liefermenge gelten die Toleranzbedingungen unter Abschnitt 5.
3. Lieferungen
(1) Die Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Ergibt sich die Lieferzeit weder aus dem Vertrag noch aus den Umständen, so gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von ca. zehn Arbeitstagen als vereinbart, bei Lieferung von Maschinen gilt eine solche von ca. 21 Arbeitstagen als vereinbart. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn das jeweilige Produkt bis zum Ablauf des genannten Zeitraums das Werk verlassen hat oder die Firma Brangs + Heinrich GmbH Versandbereitschaft angezeigt hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung. Für den Fall, dass die Firma Brangs + Heinrich GmbH nicht pünktlich leisten kann, informiert sie den Kunden umgehend. Die rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass sämtliche kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Firma Brangs + Heinrich GmbH und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Anzahlung oder Erfüllung sonstiger vertraglicher Pflichten, erfüllt hat.
(2) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen, höherer Gewalt oder Verzögerungen der Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Kann die Firma Brangs + Heinrich GmbH auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch die Firma Brangs + Heinrich GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
(4) Eine weitergehende Haftung für einen von der Firma Brangs + Heinrich GmbH zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von der Firma Brangs + Heinrich GmbH zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma Brangs + Heinrich GmbH berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
(6) Bestellungen über Inlandslieferungen mit einem Gesamtwert von unter € 50,00 sind als Kleinaufträge anzusehen, die nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen. Für diese Kleinaufträge wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 15,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer erhoben. Bei Onlinebestellen unter 100,- € Bestellwert fallen Versandkosten von 9,90 € an. Bestellungen über 100,- € Bestellwert werden kostenfrei ausgeliefert.
(7) Für jede Bestellung erhebt die Firma Brangs + Heinrich GmbH zudem eine Pauschale für eine Transportversicherung sowie die Verpackung in Höhe von € 4,00 zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sofern und soweit allerdings gesonderte Kosten für Transportversicherungen und Verpackungen der Ware anfallen, werden diese nach Einzelausweis vom Kunden zu tragen sein; diese Kosten können die genannte Pauschale übersteigen.
(8) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich Teillieferungen vor, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
(9) In jedem Falle erfolgen Warentransporte per Bahn oder per Spedition sowie Lieferungen ins Ausland auf Kosten und auf Gefahr des Kunden.
(10) Mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person gehen die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr auf den Kunden über.
4. Rücktritt
Die Firma Brangs + Heinrich GmbH behält sich vor, zur Wahrung der berechtigten Interessen (beispielsweise bei Vorleistung) eine Bonitätsauskunft durchzuführen und aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist auch für den Fall vorbehalten, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.
5. Sachmängel / Gewährleistung
(1) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind der Firma Brangs + Heinrich innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder - wenn sich der Mangel erst später zeigt - innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
(2) Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen in Beschaffenheit, Qualität, Gewicht, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften stellen trotz der Abweichung erfüllungstaugliche Lieferungen dar, so dass die Lieferpflicht der Firma Brangs + Heinrich durch sie erfüllt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung der Firma Brangs + Heinrich gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen hält.
(a) Die folgenden Abweichungen der gelieferten Menge bei Verpackungsmaterialien, die in kg bestellt und/oder fakturiert werden, sind als geringfügig anzusehen:
- Bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 kg: Abweichung bis zu 20%,
- Bei Bestellungen von Mengen von 1.000 kg bis einschließlich 2.000 kg: Abweichungen bis zu 15%,
- Bei Bestellungen von Mengen über 2.000 kg: Abweichungen bis zu 10%.
(b) Entsprechend sind im Falle von Fakturierungen gelieferter Mengen in den Maßeinheiten Quadratmeter, Rollen, Stück, Liter, Bögen oder sonstigen Einheiten die folgenden Abweichungen jeweils als geringfügig anzusehen:
- Bei Bestellungen von Mengen unter 1.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichung bis zu 20%,
- Bei Bestellungen von Mengen von 1.000 bis einschließlich 2.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichung bis zu 15%,
- Bei Bestellungen von Mengen über 2.000 Einheiten der jeweiligen Maße: Abweichungen bis zu 10%.
(3) Die Firma Brangs + Heinrich ist nicht dafür verantwortlich, dass die gelieferte Ware für bestimmte Zwecke geeignet ist. Hält die Ware einer unsachgemäßen Verwendung durch den Käufer nicht stand, können darauf weder Mängelrügen noch Schadensersatzansprüche gestützt werden. Die Zusendung von Mustern stellt keine Zusicherung einer besonderen Eigenschaft dar.
(4) Die Firma Brangs + Heinrich ist infolge der Geltendmachung berechtigter Mängelrügen des Käufers zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Somit sind bei Geltendmachung von Mängelrügen die Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zunächst ausgeschlossen, es sei denn, dass die Firma Brangs + Heinrich aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der Firma Brangs + Heinrich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die Firma Brangs + Heinrich trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
(5) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, die Firma Brangs + Heinrich GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen. Etwaige Pflichten der Firma Brangs + Heinrich GmbH aus § 478 f. BGB bleiben hiervon unberührt.
(6) Sollte der Käufer die neu hergestellten Sachen der Firma Brangs + Heinrich GmbH im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterveräußern, sind Rückgriffsansprüche gegenüber Brangs + Heinrich GmbH ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, wenn er besondere Garantien oder sonstige Werbeaussagen gegenüber dem Käufer abgegeben hat, die nicht von der Firma Brangs + Heinrich GmbH herrühren, oder wenn er Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
(7) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
(8) Eine Montage gelieferter Gegenstände erfolgt grundsätzlich nicht durch die Firma Brangs + Heinrich GmbH. Dem Käufer obliegt hinsichtlich etwaiger Montagen die Beachtung der jeweiligen Bedienungsanleitungen. Für die Inhalte der mitgelieferten Montageanleitungen haftet allein der jeweilige Hersteller.
6. Lieferkette
Für Kaufverträge, die auf Seiten des Käufers eine Lieferkette i.S.d. §§ 445a, 445b, 478 BGB (Lieferantenregress) begründen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für Regelungen zu Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) sowie Beweislastverteilungen.
7. Haftung
(1) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Firma Brangs + Heinrich GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Eine Haftung der Firma Brangs + Heinrich GmbH ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem die Firma Brangs + Heinrich GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet sie allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(3) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH haftet für Schäden, die sie durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung der Firma Brangs + Heinrich GmbH gemäß Abschnitt 2 dieser Bestimmungen (Lieferungen). Soweit die Haftung der Firma Brangs + Heinrich GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Schadensersatzsansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von der Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die Firma Brangs + Heinrich GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn ihre einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
8. Haftungsbegrenzung – Haftungsfreizeichnung
(1) Soweit wir für Schäden am Verpackungsgut oder für Vermögensschäden haftbar sind, beschränkt sich unsere Haftung auf die Deckung unserer Haftpflichtversicherung. Die Deckungssumme für Sachschäden am Verpackungsgut beträgt EUR 500.000 je Schadensereignis. Vermögensschäden bis EUR 50.000 sind mit versichert. Für Personenund Sachschäden besteht eine Deckungssumme von pauschal EUR 5.000.000. Detailinformationen stellen wir auf Anforderung zur Verfügung.
(2) Unter Berücksichtigung der Regelung von Abschnitt 1 steht es dem Auftraggeber frei, wegen des besonderen Risikos einen weitergehenden Versicherungsschutz zu verlangen. Wir werden uns hierum bemühen, können jedoch angesichts der Besonderheiten des Versicherungsmarktes keine Gewähr übernehmen. Soweit wir in der Lage sind, eine weitergehende Versicherung zugunsten des Auftraggebers abzuschließen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die anfallende Mehrprämie zu übernehmen.
(3) Die Haftungsbegrenzung gemäß Abschnitt 1 gilt auch bei Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften der Verpackung sowie bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten.
9. Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen
Entwürfe, Muster, Zeichnungen und Klischees werden bei der ersten Lieferung berechnet und sind sofort fällig und zahlbar. Sie bleiben in jedem Fall Eigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH. Dieser steht das Recht zu, die Entwürfe, Muster, Zeichnungen oder Druckklischees zu vernichten, wenn innerhalb von 2 Jahren keine hiermit in Verbindung zu bringende Bestellung erfolgt ist.
10. Urheberrecht
Urheberrecht und Verwertungsrecht an den von uns gefertigten Entwürfen, Mustern, Zeichnungen und Klischees stehen der Firma Brangs + Heinrich GmbH zu. Die Verwertungsrechte können gegen besonders zu vereinbarende Vergütung übertragen werden. Erwirbt der Käufer sie schon bei Auftragserteilung, so ist es Sache des Käufers, die Anmeldung als Gebrauchsmuster vorzunehmen. Bei Ausführung eines Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Käufers ist jede Gewährleistung durch die Firma Brangs + Heinrich GmbH hinsichtlich Rechte Dritter und etwaiger behördlicher Vorschriften ausgeschlossen; der Käufer hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH gegebenenfalls von allen sich aus den Rechten Dritter ergebenden Folgen freizustellen.
11. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde erhält die Ware zu den derzeit gültigen Lieferbedingungen der Firma Brangs + Heinrich GmbH gegen Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Bei Erstaufträgen behält sich die Firma Brangs + Heinrich GmbH vor, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Gelangt ein Auftrag in mehreren Teilen zur
Auslieferung, wird jede Lieferung gesondert abgerechnet. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich der Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ebenso gilt §3, Abs. 6 und 7.
(2) Die ausgewiesenen Preise der Firma Brangs + Heinrich GmbH verstehen sich rein netto ab Werk. Die Zahlungen haben innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Ware zu den ausgewiesenen Preisen zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto. Zahlungsbedingungen bei Bestellungen im Onlineshop können abweichen. Skontoziehungen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Zahlung früherer Lieferungen nicht in Rückstand bebefindet. Diese Zahlungsbedingungen gelten nur, sofern nicht mit dem Käufer schriftlich abweichende Bedingungen vereinbart wurden.
(3) Bei Wechselzahlungen gehen Diskontspesen zu Lasten des Käufers. Zahlungen im so genannten Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Wechsel werden für Rechnung des Käufers bestmöglich verwertet. Diskontspesen und sonstige Kosten trägt der Käufer. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet, sofern der Lieferer nicht einen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Im letzteren Fall ist die Firma Brangs + Heinrich GmbH berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.
(4) Unsere Preise für Verpackungsmaterialien beinhalten keinerlei Entsorgungskosten oder Gebühren für eine Beteiligung an einem dualen System.
12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder steht in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung.
13. Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma Brangs + Heinrich GmbH gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH (insofern Vorbehaltsware). Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, hat die Firma Brangs + Heinrich GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet die Firma Brangs + Heinrich GmbH die Vorbehaltsware, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den der Firma Brangs + Heinrich GmbH vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2) Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Brangs + Heinrich GmbH ab; die Firma Brangs + Heinrich GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Firma Brangs + Heinrich GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an die Firma Brangs + Heinrich GmbH zu bewirken, als noch Forderungen der Firma Brangs + Heinrich GmbH gegen den Käufer bestehen.
(4) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird in jedem Fall für die Firma Brangs + Heinrich GmbH vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Brangs + Heinrich GmbH nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, der Firma Brangs + Heinrich GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt die Firma Brangs + Heinrich GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Käufers in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Käufer und die Firma Brangs + Heinrich GmbH sich einig, dass der Käufer der Firma Brangs + Heinrich GmbH anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt die Firma Brangs + Heinrich GmbH hiermit an. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH an einer Sache für diese.
(5) Im Falle von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Brangs + Heinrich GmbH hinweisen und die Firma Brangs + Heinrich GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma Brangs + Heinrich GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten, erst und insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der bestellten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt der Firma Brangs + Heinrich GmbH die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
14. Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen dem Käufer und der Firma Brangs + Heinrich GmbH ergebenden Streitigkeiten aus Kaufverträgen ist der Firmensitz der Firma Brangs + Heinrich GmbH. Die Firma Brangs + Heinrich GmbH ist jedoch nach Ihrer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Lieferfirma erfolgen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind die Incoterms in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Geschäftsführung
Version: November 2019
Finden Sie hier unsere aktuellen AGB als PDF-Dokument zum Download.